Regelbetreuung gem. §§ 5 bis 7 ASiG und gem. DGUV Vorschrift 2 als Fachkraft für
Arbeitssicherheit
Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen gem. §§ 5 und 6 ArbSchG, sowie § 3 BetrSichV
Erstellen von Betriebsanweisungen für Maschinen und Arbeitsplätze
Erstellen von Betriebsanweisungen für persönliche Schutzausrüstungen
Schulung der Vorgesetzten „Verantwortung für den Arbeitsschutz“
Unterweisung gem. § 12 ArbSchG und § 4 DGUV V1
Jährliche Unterweisung gem. DGUV V70 „für Fahrzeugführer“
Jährliche Unterweisung gem. DGUV V52 „für Kranführer“
Jährliche Unterweisung gem. DGUV V68 „für Fahrer von Flurförderzeugen“
(Gabelstaplerfahrer)
Unterweisung gem. DGUV G 966 „für Bediener von Hubarbeitsbühnen“